Bei Bündnis 90/Die Grünen hast du viele Möglichkeiten dich einzubringen: als Gast auf Veranstaltungen, als aktives oder passives Mitglied, als Helfer:in im Wahlkampf, ...
Wie du dich einbringen kannst
Gut zu wissen: auch ohne Mitglied zu sein, kannst du dich einbringen, mitgestalten und verändern. Die meisten Veranstaltungen und Arbeitsgruppen sind für alle offen:
Wenn du wissen möchtest, was genau die Grünen in Baunatal so machen, schau unter "Informieren" vorbei.
Mitglied werden
Als Mitglied kannst dich noch etwas mehr einbringen:
- Du kannst an allen Veranstaltungen teilnehmen, in denen interne Informationen geteilt und besprochen werden.
- Du hast Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen.
- Du erhältst alle Informationen vom Bundes-Landes und Kreisverband.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1% des Nettoeinkommens nach eigener Angabe (ohne Einkommensnachweis). Vergünstigungen gibt es für Schüler*innen, Studierende, sowie für Menschen, die sich (vorübergehend) diesen Mindestbeitrag nicht leisten können, auf Antrag.
Wie du uns kennenlernen kannst
Hast du noch Fragen? Möchtest du uns kennenlernen und mehr erfahren? Dann komm gern zu unserem nächsten Stammtisch, der nächsten Mitgliederversammlung oder melde dich direkt bei uns:
Spenden
Unsere politische Arbeit kostet Geld: für Veranstaltungen, für Informationsmaterial, für Wahlkampf. Damit treiben wir unsere politischen Ziele voran: Energiewende, Verkehrswende, grünes Wirtschaften, gute Bildung und eine weltoffene Gesellschaft. Und zwar vor Ort in den Gemeinden, Städten, im Kreis und in der Region.
Wenn du uns unterstützen willst, sind wir für jede Spende dankbar!
Unsere Bankverbindung
Grüne OV Baunatal
Kontonummer: DE 69 5205 0353 0202 0039 15
Um Rückfragen zu vermeiden, gib im Betreff des Überweisungsformulars bitte unbedingt "SPENDE für politische Zwecke " an. Spender erhalten meist im Mai des Folgejahres selbstverständlich automatisch eine Spendenbescheinigung. Dazu müssen uns allerdings der vollständige Namen und die Adresse bekannt sein: Bitte auf dem Überweisungsträger vermerken oder parallel die Informationen an unsere Kreisgeschäftsstelle mitteilen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden und Mitgliedsbeiträge unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Das heißt, man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!
Privatspenden
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Satzung des Ortsverbands Baunatal